RECHTSGEBIET

Pflegegrade, Leistungen
& Widerspruch

Alles zu Pflegegraden, MDK-Begutachtung, Widerspruchsverfahren und den Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung (SGB XI)

Die soziale Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist die zentrale Säule der Finanzierung ambulanter Pflegeleistungen in Deutschland. Seit der Reform 2017 werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade eingestuft, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), vormals MDK, anhand eines standardisierten Begutachtungsinstruments mit sechs Modulen.

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nicht, dass sie gegen eine als zu niedrig empfundene Einstufung Widerspruch einlegen können – und dass die Erfolgsquote solcher Widersprüche bei rund 30–40 % liegt.

Pflegegrade im Überblick

 

 

GRAD PUNKTE PFLEGEGELD SACHLEISTUNG ENTLASTUNG

PG 1

12,5 – 26,9 125 €

PG 2

27 – 47,4 347 € 796 € 125 €

PG 3

47,5 – 69,9 599 € 1.497 € 125 €

PG 4

70 – 89,9 800 € 1.859 € 125 €

PG 5

90 – 100 990 € 2.299 € 125 €

Monatliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Stand 2026). Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Sachleistungen bei professioneller ambulanter Pflege. Quelle: SGB XI

Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid

Gegen den Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss nicht sofort begründet werden – es genügt zunächst die fristwahrende Einlegung.

Gerichtsurteile

B 3 P 2/18 R | Bundessozialgericht | 2019

Sachverhalt
Eine an Demenz erkrankte Versicherte wurde vom MD in Pflegegrad 2 eingestuft. Die Angehörigen legten Widerspruch ein und argumentierten, dass der kognitive Unterstützungsbedarf im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Entscheidung
Das BSG gab der Klage statt und ordnete die Einstufung in Pflegegrad 3 an. Das Gericht betonte, dass bei Demenzerkrankungen die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Verhaltensweisen besonders sorgfältig zu bewerten seien.

Bedeutung
Wichtiges Urteil für die korrekte Bewertung von Demenzpatienten. Die Module 2 (kognitive Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen) müssen bei der Begutachtung angemessen gewichtet werden.

§ 14 SGB XI § 15 SGB XI

Eilrechtsschutz Berlin | Sozialgericht Berlin | Februar 2026

Sachverhalt
Eine pflegebedürftige Frau hatte Anspruch auf ‚Hilfe zur Pflege‘ nach SGB XII. Trotz Bewilligung wurde die Leistung über Monate nicht ausgezahlt, sodass die ambulante Pflege gefährdet war.

Entscheidung
Das Sozialgericht Berlin verpflichtete das Bezirksamt im Eilrechtsschutz zur sofortigen Zahlung der bewilligten Leistungen.

Bedeutung
Sozialhilfeträger müssen bewilligte Leistungen zeitnah erbringen. Bei Zahlungsverzögerungen können Betroffene gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen.

SGB XII § 86b SGG

Tipps & Handlungsempfehlungen

Begutachtungsmodule

Mobilität – 10 %

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten – 15 %*

Verhaltensweisen & psychische Problemlagen – 15 %*

Selbstversorgung – 40 %

Krankheits- / therapiebedingte Anforderungen – 20 %

Gestaltung des Alltagslebens 15 %

* Module 2 und 3: Es wird jeweils der höhere Wert berücksichtigt.

Begutachtungsmodule

Widerspruchsfrist – 1 Monat

Klagefrist – 1 Monat

Bearbeitungsfrist MD – 25 Arbeitstage

Entlastungsbeitrag-Übertrag – bis 30.06.