QUALITÄTSSICHERUNG
Qualitätsprüfungen
in der ambulanten Pflege
MDK-Kontrollen, Rechte und Pflichten bei Prüfungen, Widerspruch gegen Prüfergebnisse und das neue Qualitätssystem.
Gesetzliche Grundlagen
Die Qualitätsprüfung ambulanter Pflegedienste ist in den §§ 114 ff. SGB XI geregelt. Der Medizinische Dienst (MD) führt im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen regelmäßige Qualitätsprüfungen durch. Diese können als Regelprüfungen (in der Regel jährlich) oder als Anlassprüfungen (bei konkreten Beschwerden oder Hinweisen auf Qualitätsmängel) erfolgen.
Seit 2019 gilt ein neues Qualitätsprüfungssystem für die ambulante Pflege, das stärker auf die Ergebnisqualität fokussiert. Die Prüfungen umfassen die Bereiche pflegerische Versorgung, ärztlich verordnete Leistungen, Beratung und Organisation.

