DATENSCHUTZ

Datenschutz
& Dokumentation

DSGVO-Anforderungen, Schweigepflicht nach § 203 StGB und rechtssichere Pflegedokumentation in der ambulanten Pflege.

DSGVO in der ambulanten Pflege

Ambulante Pflegedienste verarbeiten täglich hochsensible personenbezogene Daten: Gesundheitsdaten, Diagnosen, Medikamentenpläne und persönliche Informationen ihrer Patienten. Diese Daten fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und genießen einen erhöhten Schutz.

Die Verarbeitung dieser Daten ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. In der Regel stützt sich die Datenverarbeitung auf die Einwilligung des Patienten oder auf die Erforderlichkeit zur Durchführung des Pflegevertrags. Darüber hinaus müssen Pflegedienste umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten implementieren.

„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. Ihre Verarbeitung erfordert besondere Sorgfalt und umfassende Schutzmaßnahmen.“

— Art. 9 DSGVO, Erwägungsgrund 51

Wegweisende Gerichtsurteile

Pflegekräfte unterliegen der strafrechtlich geschützten Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die unbefugte Offenbarung von Patientengeheimnissen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt auch für Informationen, die im Rahmen der Pflegetätigkeit „nebenbei“ erlangt werden, wie etwa familiäre oder finanzielle Verhältnisse.

Geschützte Informationen

  • Diagnosen und Krankheitsverläufe
  • Medikamentenpläne und Therapien
  • Persönliche und familiäre Verhältnisse
  • Finanzielle Situation des Patienten.
  • Alles, was im Rahmen der Pflege bekannt wird

Erlaubte Weitergabe

  • Mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten
  • An mitbehandelnde Ärzte (mutmaßliche Einwilligung)
  • Bei Gefahr für Leib und Leben (rechtfertigender Notstand)
  • Gesetzliche Meldepflichten (z.B. Infektionsschutzgesetz)
  • Gerichtliche Anordnungen

Gerichtsurteile

Die Pflegedokumentation erfüllt eine doppelte Funktion: Sie dient der Qualitätssicherung und der rechtlichen Absicherung. Im Haftungsfall gilt der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht gemacht.“ Eine lückenlose, zeitnahe und wahrheitsgemäße Dokumentation ist daher unerlässlich.

Dokumentationspflicht | Ständige Rechtssprechung | Grundsatz

Sachverhalt
In zahlreichen Haftungsprozessen wurde die Pflegedokumentation als zentrales Beweismittel herangezogen. Fehlende oder lückenhafte Dokumentation führte regelmäßig zu einer Beweislastumkehr zulasten des Pflegedienstes.

Entscheidung
Gerichte werten eine mangelhafte Dokumentation als Indiz für eine mangelhafte Pflege. Der Pflegedienst muss dann beweisen, dass die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Bedeutung
Die Beweislastumkehr bei Dokumentationsmängeln macht eine sorgfältige Dokumentation zur wichtigsten rechtlichen Absicherung für Pflegedienste.

§ 630f BGB § 630h BGB

Tipps & Handlungsempfehlungen

DSGVO-Checkliste

  • Datenschutzbeauftragter bestellt
    (ab 20 MA)

  • Verarbeitungsverzeichnis erstellt

  • Einwilligungserklärungen eingeholt

  • Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen

  • Technische Schutzmaßnahmen implementiert

  • Mitarbeiter geschult und verpflichtet

  • Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt

  • Löschkonzept erstellt und umgesetzt

  • Notfallplan für Datenpannen vorhanden

Aufbewahrungsfristen

Pflegedokumentation – 10 Jahre

Abrechnungsunterlagen – 5 Jahre

Arbeitsverträge – 3 Jahre*

Bewerbungsunterlagen – 6 Monate

*Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verjährungsfrist).

DSGVO-Checkliste

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO).