DATENSCHUTZ
Datenschutz
& Dokumentation
DSGVO-Anforderungen, Schweigepflicht nach § 203 StGB und rechtssichere Pflegedokumentation in der ambulanten Pflege.
DSGVO in der ambulanten Pflege
Ambulante Pflegedienste verarbeiten täglich hochsensible personenbezogene Daten: Gesundheitsdaten, Diagnosen, Medikamentenpläne und persönliche Informationen ihrer Patienten. Diese Daten fallen unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und genießen einen erhöhten Schutz.
Die Verarbeitung dieser Daten ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. In der Regel stützt sich die Datenverarbeitung auf die Einwilligung des Patienten oder auf die Erforderlichkeit zur Durchführung des Pflegevertrags. Darüber hinaus müssen Pflegedienste umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten implementieren.
„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. Ihre Verarbeitung erfordert besondere Sorgfalt und umfassende Schutzmaßnahmen.“
— Art. 9 DSGVO, Erwägungsgrund 51
Wegweisende Gerichtsurteile
Pflegekräfte unterliegen der strafrechtlich geschützten Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die unbefugte Offenbarung von Patientengeheimnissen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt auch für Informationen, die im Rahmen der Pflegetätigkeit „nebenbei“ erlangt werden, wie etwa familiäre oder finanzielle Verhältnisse.
Gerichtsurteile
Die Pflegedokumentation erfüllt eine doppelte Funktion: Sie dient der Qualitätssicherung und der rechtlichen Absicherung. Im Haftungsfall gilt der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, wurde nicht gemacht.“ Eine lückenlose, zeitnahe und wahrheitsgemäße Dokumentation ist daher unerlässlich.

