AKTUELLES
Gesetzesänderungen
2025 / 2026
Alles zu Pflegegraden, MDK-Begutachtung, Widerspruchsverfahren und den Leistungen der Pflegeversicherung.
REFORMÜBERBLICK
Was sich in der Pflege ändert
Die Jahre 2025 und 2026 bringen umfassende Reformen im Pflegerecht.
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf ambulante Pflegedienste.
Das BEEP-Gesetz
Das BEEP-Gesetz (Bürokratieentlastungs- und Entlohnungsgesetz in der Pflege) ist das zentrale Reformvorhaben für die ambulante Pflege in 2025/2026. Es zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.
Das BEEP-Gesetz
Das Pflegekompetenzgesetz (PflKompG) erweitert die Befugnisse von Pflegefachkräften erheblich. Erstmals dürfen sie bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich ausüben, ohne vorherige ärztliche Anordnung. Dies betrifft insbesondere:
„Das Pflegekompetenzgesetz ist ein Meilenstein für den Pflegeberuf. Es erkennt die Expertise von Pflegefachkräften an und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Wissen eigenverantwortlich zum Wohl der Patienten einzusetzen.“
— Bundesgesundheitsministerium, 2025
Leistungserhöhungen 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung betrifft alle ambulanten Leistungen und soll die gestiegenen Kosten in der Pflege teilweise auffangen.
| LEISTUNG | VORHER | AB 2025 | ERHÖHUNG |
|---|---|---|---|
PG 2 |
332 € | 347 € | + 15 € |
PG 3 |
573 € | 599 € | + 26 € |
PG 4 |
765 € | 800 € | + 35 € |
PG 5 |
947 € | 990 € | + 43 € |
Sachleistung PG 2 |
761 € | 796 € | + 35 € |
Sachleistung PG 3 |
1432 € | 1497 € | + 65 € |
Sachleistung PG 4 |
1778 € | 1859 € | + 81 € |
Sachleistung PG 5 |
2200 € | 2299 € | + 99 € |
Monatliche Beträge. Erhöhung um 4,5 % zum 01.01.2025 gemäß PUEG.

