AKTUELLES

Gesetzesänderungen
2025 / 2026

Alles zu Pflegegraden, MDK-Begutachtung, Widerspruchsverfahren und den Leistungen der Pflegeversicherung.

REFORMÜBERBLICK

Was sich in der Pflege ändert

Die Jahre 2025 und 2026 bringen umfassende Reformen im Pflegerecht.
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf ambulante Pflegedienste
.

Das BEEP-Gesetz

Das BEEP-Gesetz (Bürokratieentlastungs- und Entlohnungsgesetz in der Pflege) ist das zentrale Reformvorhaben für die ambulante Pflege in 2025/2026. Es zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.

Bürokratieabbau

  • Pflegedokumentation auf das notwendige Maß reduziert
  • Prüfintervalle bei guter Qualität nur noch alle 2 Jahre
  • Vereinfachte Abrechnungsverfahren
  • Digitalisierung der Verwaltungsprozesse

Bessere Vergütung

  • Weitere Anhebung des Pflegemindestlohns geplant
  • Tarifbindung als Voraussetzung für Zulassung
  • Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit
  • Refinanzierung über höhere Pflegesätze

Das BEEP-Gesetz

Das Pflegekompetenzgesetz (PflKompG) erweitert die Befugnisse von Pflegefachkräften erheblich. Erstmals dürfen sie bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich ausüben, ohne vorherige ärztliche Anordnung. Dies betrifft insbesondere:

„Das Pflegekompetenzgesetz ist ein Meilenstein für den Pflegeberuf. Es erkennt die Expertise von Pflegefachkräften an und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Wissen eigenverantwortlich zum Wohl der Patienten einzusetzen.“

— Bundesgesundheitsministerium, 2025

Leistungserhöhungen 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung betrifft alle ambulanten Leistungen und soll die gestiegenen Kosten in der Pflege teilweise auffangen.

LEISTUNG VORHER AB 2025 ERHÖHUNG

PG 2

332 € 347 € + 15 €

PG 3

573 € 599 € + 26 €

PG 4

765 € 800 € + 35 €

PG 5

947 € 990 € + 43 €

Sachleistung PG 2

761 € 796 € + 35 €

Sachleistung PG 3

1432 € 1497 € + 65 €

Sachleistung PG 4

1778 € 1859 € + 81 €

Sachleistung PG 5

2200 € 2299 € + 99 €

Monatliche Beträge. Erhöhung um 4,5 % zum 01.01.2025 gemäß PUEG.

Was Sie jetzt tun sollten

Zeitplan der Reformen

01.01.2025
Leistungserhöhung um 4,5 %

01.01.2025
Pflegekompetenzgesetz (Teile)

2025/2026
BEEP-Gesetz (stufenweise)

2026
Erweiterte Prävention zu Hause

2026
Vereinfachte Prüfintervalle

01.01.2028
Nächste Leistungsanpassung

Weiterführende Themen

Haftung bei erweiterten Befugnissen
Neuer Pflegemindestlohn
Erhöhte Pflegeleistungen
Digitalisierung & Datenschutz