STRAFRECHT
Abrechnungsbetrug
bei Pflegediensten
Strafrechtliche Verfolgung, BGH-Rechtsprechung und Präventionsstrategien gegen betrügerische Abrechnungspraktiken.
Rechtliche Grundlagen
Abrechnungsbetrug durch ambulante Pflegedienste stellt ein erhebliches Problem im deutschen Gesundheitswesen dar, das jährlich finanzielle Schäden in Millionenhöhe verursacht. Die betrügerischen Handlungen reichen von der Abrechnung fiktiver Leistungen („Luftleistungen“) über den Einsatz von Personal ohne die erforderliche Qualifikation bis hin zur Manipulation von Leistungsnachweisen.
Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt auf Grundlage des § 263 StGB (Betrug). Ein zentraler Punkt in der Rechtsprechung ist die sogenannte „streng formale Betrachtungsweise“: Ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Qualifikationsanforderungen führt zum vollständigen Verlust des Vergütungsanspruchs, selbst wenn die Pflegeleistung ansonsten mängelfrei erbracht wurde.
„Der Einsatz von nicht vertragsgemäß qualifiziertem Personal führt zum vollständigen Verlust des Vergütungsanspruchs und begründet einen Betrugsschaden in voller Höhe der Abrechnungssumme.“
— BGH, Beschluss vom 16.06.2014, 4 StR 21/14

