RECHTSGEBIET
Arbeitsrecht in der
ambulanten Pflege
Arbeitszeitregelungen, Pflegemindestlohn, Kündigungsschutz und die Problematik der Scheinselbstständigkeit.
Überblick
Das Arbeitsrecht in der ambulanten Pflege ist geprägt von besonderen Herausforderungen: Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste, Fahrzeiten zwischen Patienten und der chronische Fachkräftemangel schaffen ein Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und den Rechten der Pflegekräfte. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und die Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV).
Seit dem 1. Mai 2024 gilt ein Pflegemindestlohn von 19,50 Euro pro Stunde für qualifizierte Pflegefachkräfte. Für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation liegt er bei 17,35 Euro, für ungelernte Hilfskräfte bei 15,50 Euro. Diese Sätze gelten bundeseinheitlich und sind nicht durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen unterschreitbar.

